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Redaktionsrichtlinien

Redaktionsrichtlinien

Diese Redaktionsrichtlinien legen fest, nach welchen Grundsätzen das Magazin-Team arbeitet. Sie gelten verbindlich für alle redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für freie Autorinnen und Autoren, die Beiträge für dieses Magazin erstellen.

1. Redaktionelle Unabhängigkeit

Die redaktionellen Entscheidungen werden ausschließlich nach journalistischen Kriterien getroffen. Weder Anzeigenkunden noch Kooperationspartner noch sonstige externe Stellen nehmen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Berichten, Kommentaren oder sonstigen redaktionellen Beiträgen.

Alle Redaktionsmitglieder sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen, bevor sie einen Beitrag übernehmen. Dazu gehören unter anderem persönliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen, über die berichtet wird, sowie finanzielle Beteiligungen oder Auftragsbeziehungen. Die Chefredaktion entscheidet in solchen Fällen, ob eine Berichterstattung möglich ist und unter welchen Bedingungen.

Einladungen, Reisen, Geschenke oder sonstige geldwerte Vorteile, die im Zusammenhang mit der redaktionellen Tätigkeit angeboten werden, dürfen nur in einem Umfang angenommen werden, der die journalistische Unvoreingenommenheit nicht beeinträchtigt. Zweifelsfälle sind mit der Chefredaktion abzustimmen.

2. Quellenarbeit und Informationsbeschaffung

Jede veröffentlichte Information muss auf mindestens einer überprüfbaren Quelle basieren. Bei Angaben, die für den Leser oder die Leserin von besonderer Bedeutung sind oder die geeignet sind, einen Menschen oder eine Organisation zu belasten, gilt grundsätzlich das Mehrquellenprinzip: Mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen müssen die Information bestätigen.

Als Quellen bevorzugt werden:

  • Originaldokumente, amtliche Bekanntmachungen und Gerichtsentscheidungen
  • Eigene Recherchen und direkte Aussagen der betroffenen Personen
  • Wissenschaftliche Studien und Fachpublikationen
  • Anerkannte Nachrichtenagenturen und etablierte Leitmedien

Aussagen Dritter werden als solche kenntlich gemacht. Gerüchte, nicht verifizierbare Behauptungen oder Inhalte aus sozialen Netzwerken werden nicht ohne eigenständige Überprüfung als Tatsachenbehauptungen übernommen.

Wer Informationen unter der Bedingung der Vertraulichkeit übermittelt, genießt Quellenschutz. Die Identität von Informantinnen und Informanten wird auch gegenüber Vorgesetzten nicht preisgegeben, es sei denn, die informierende Person hat ausdrücklich auf diesen Schutz verzichtet.

3. Korrekturprozess

Fehler gehören zum Arbeitsalltag jeder Redaktion. Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang damit. Wir bekennen uns zu einem transparenten Korrekturprozess.

Werden nach Veröffentlichung sachliche Fehler festgestellt, wird der betreffende Beitrag zeitnah berichtigt. Die Korrektur wird als solche am Ende des Artikels deutlich ausgewiesen, einschließlich des Datums der Änderung und einer kurzen Beschreibung, was korrigiert wurde. Stille Korrekturen, also nachträgliche Änderungen ohne Hinweis für die Leserinnen und Leser, sind nicht zulässig, sofern die Änderung inhaltlich relevant ist.

Hinweise auf mögliche Fehler nimmt die Redaktion über die auf der Website angegebenen Kontaktwege entgegen. Eingehende Korrekturforderungen werden geprüft und innerhalb von fünf Werktagen beantwortet. Ein Anspruch auf eine bestimmte inhaltliche Änderung besteht dadurch nicht.

Für Gegendarstellungsansprüche gelten die einschlägigen pressegesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.

4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Wir nutzen KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel im redaktionellen Arbeitsprozess. Der Einsatz erfolgt transparent und nach klar definierten Regeln.

KI-Systeme können eingesetzt werden für:

  • Rechercheunterstützung und das Zusammentragen erster Informationen
  • Entwürfe und Textvorschläge, die anschließend redaktionell überarbeitet werden
  • Korrektorat und sprachliche Überarbeitung
  • Zusammenfassungen umfangreicher Dokumente als Grundlage für die eigene Recherche

Nicht zulässig ist die unveränderte Übernahme von KI-generierten Texten als fertiger Redaktionsbeitrag. Jeder veröffentlichte Artikel unterliegt einer abschließenden inhaltlichen Kontrolle durch eine menschliche Redakteurin oder einen menschlichen Redakteur. Diese Person trägt die journalistische Verantwortung für den Beitrag.

Fakten, die von einem KI-System geliefert werden, sind stets anhand unabhängiger Quellen zu verifizieren, bevor sie in einen Artikel einfließen. KI-Ausgaben gelten redaktionsintern nicht als Quelle im Sinne der Quellenrichtlinie.

Beiträge, bei deren Erstellung KI-Werkzeuge in wesentlichem Umfang eingesetzt wurden, werden am Ende des Artikels mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

5. Bildrechte und visuelle Inhalte

Für alle im Magazin verwendeten Bilder, Grafiken, Videos und sonstigen visuellen Inhalte müssen die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen, bevor eine Veröffentlichung erfolgt.

Im Einzelnen gilt:

  • Eigene Aufnahmen der Redaktion dürfen ohne weitere Genehmigung verwendet werden, sofern dabei das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
  • Fremdbilder dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers oder auf Grundlage einer eindeutigen Lizenz genutzt werden.
  • Bei der Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen sind die jeweiligen Lizenzbedingungen zu beachten, insbesondere Pflichten zur Namensnennung und zur Angabe der Lizenz.
  • KI-generierte Bilder dürfen eingesetzt werden, müssen jedoch als solche kenntlich gemacht werden.
  • Bildunterschriften und Urheberschaftsnachweise sind vollständig und korrekt anzugeben.

Bilddokumentationen werden in einem internen Rechteverzeichnis erfasst. Jede Autorin und jeder Autor ist dafür verantwortlich, bei Einreichung eines Beitrags die entsprechenden Nachweise beizubringen.

6. Trennung von Werbung und Redaktion

Die Trennung von redaktionellen Inhalten und werblichen Inhalten ist ein unverzichtbarer Grundsatz dieser Redaktion und ergibt sich aus den Anforderungen des Presserechts, des Rundfunkstaatsvertrags sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Werbung, Anzeigen und gesponserte Inhalte müssen für Leserinnen und Leser ohne Weiteres als solche erkennbar sein. Sie werden durch eindeutige Kennzeichnungen abgegrenzt, etwa durch die Bezeichnungen „Anzeige“, „Sponsored Content“ oder „Werbung“. Gestaltung und Platzierung dürfen nicht darauf ausgerichtet sein, redaktionelle Inhalte zu imitieren.

Native Advertising und Advertorials sind unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Kennzeichnung als werblicher Inhalt muss prominent und unmissverständlich erfolgen.
  • Die inhaltliche Gestaltung liegt in der Hand des Auftraggebers oder wird in enger Abstimmung erstellt; eine redaktionelle Verantwortung der Redaktion wird in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Es darf kein Anschein erweckt werden, es handele sich um einen unabhängigen journalistischen Beitrag.

Redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, an der Erstellung werblicher Inhalte für Unternehmen mitzuwirken, über die sie selbst redaktionell berichten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Chefredaktion.

7. Verantwortlichkeit und Inkrafttreten

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Richtlinien ist die Chefredaktion. Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht und treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Alle aktiven Redaktionsmitglieder und freien Autorinnen und Autoren werden über wesentliche Änderungen informiert.

Bei Fragen zu diesen Richtlinien oder zur redaktionellen Arbeit des Magazins wenden Sie sich bitte über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an die Redaktion.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2025